Herrn Kremps (SPON) Philosophie – Eine Kritik

Lieber Herr Kremp,

Nachdem dieser Leserbrief auf Ihren Seiten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht veröffentlicht würde, möchte ich dies lieber auf meinen eigenen Seiten tun. Ich beziehe mich auf Ihren Artikel „Mini-Provider müssen nicht filtern“ vom 18.04.2009 auf Spiegel Online (link).

Ihr Artikel ist, wie leider immer mehr Schriften Ihres Arbeitgebers, mit Ungenauigkeiten („Die Kritiker […]“: Wer? Wann? Wo? Welche Zeitung? Welches Medium? Welcher Zusammenhang?; „Experten schätzen […]“: Wer? Wann? Wo? Wieviel? Quelle?) übersät und hat deswegen mit seriöser Berichterstattung meiner Meinung nach nicht allzuviel zu tun. Das möchte ich Ihnen zugute halten.

Im Besonderen habe ich mich aber über den letzten Absatz geärgert. Wie man als gestandener Redakteur in 23 Wörtern eine so essentielle Frage des Rechtsstaates einfach als beantwortet beschreiben kann, ist mir mehr als schleierhaft. Sie schreiben:

Darüber, dass Kinderpornografie im höchsten Maße verwerflich ist und mit allen nur denkbaren Mitteln bekämpft werden muss, sind sich auch die Kritiker einig.

Die erste Aussage ist natürlich wahr. Kinderpornografie ist in höchstem Maße verwerflich. Darin sind sich die Kritiker der nicht wirksamen Filterung einig.

Die nächste Aussage (Bekämpfung mit allen Mitteln) aber, die geflissentlich im gleichen Satz (mit unterstellender und polarisierender Wirkung) unterkommt, ist jedoch mit Nichten wahr. Warum glauben Sie denn, würde man sonst eine so hitzige Debatte im Internet führen? Sie haben offenbar nicht verstanden, worum es geht und sollten einmal den Artikel der SZ von heute lesen. Grundsätzlich geht es um folgendes:

  • Eben genau die Frage, wieviel Bekämpfung notwendig ist.
  • Die Frage, wieviel Nutzen denn die vorgeschlagene Methodik hat.
  • Die Frage, welche Risiken sie mit sich bringt?
    Finde ich weder in Ihrem noch in anderen Zeitschriften etwas drüber.
  • Ob es Rechtens ist, die Daten von allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zu überwachen, weil es offenbar scharze Schafe unter uns gibt.
  • Wo denn Schluß ist.
    Würden Ihre „denkbaren Mittel“ umgesetzt, so hätten wir die Familie abzuschaffen, jeder Vater ist ja ein potentielles Risiko, der seine Kinder mißbrauchen könnte. Kommt ja offenbar öfters vor. Anders ausgedrückt: Es gibt keine absolute Sicherheit. Aber machen’s sich keinen Kopf, das kapiert auch der Innenminister nicht.

Die eigentliche Frage aber ist doch: „Wann darf der Staat Sanktionen anordnen bzw. bestrafen?“ Und da muß ich Ihnen mit meiner Treue zur demokratischen rechtsstaatlichen Verfassung von ganzem Herzen antworten: „Genau dann, wenn im Namen des Volkes ein Urteil ergangen ist.“ So widerwärtig die Sauereien dieser Leute auch sind, wenn wir das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit über Bord werfen, wenn wir einmal diese Bresche schlagen, wird es nie wieder ein Zurück geben. Es wird immer mehr Ausnahmen im Namen der „Sicherheit für ???“ geben und wir werden genau da enden, wo wir vor jetzt knapp 70 Jahren schon einmal waren.

Und das darf niemals wieder geschehen!

Bislang keine Kommentare vorhanden.

Einen Kommentar hinterlassen